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Glühbirne
  • Worauf muss ich achten, wenn ich ein klassisches Konzertprogramm erstelle?
    Ein paar Regeln, die bei der Erstellung von Programmheften helfen können... Immer wieder tauchen bei der (orto)grafischen Gestaltung von Programmheften Fragen auf: wie werden die Werke bezeichnet? wie werden Satzbezeichnungen geschrieben? wo kommen die Lebensdaten hin? wie schreibt man Dur- und Molltonarten? In welcher Reihenfolge stehen Werkverzeichnisse, Opuszahlen, Tonarten, Besetzungen? Dankenswerter Weise hat uns Prof. Dr. Ulrich Prinz die nachfolgende „Handreichung“ verfasst, die alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Programmen beantworten hilft. Ob ein Musiker sich mit der ›historisch informierten Aufführungspraxis‹ auseinandergesetzt hat, hört man an seinem Spiel, dem seiner Studenten oder Schüler. Ob er bibliographisch sorgfältig und versiert ist, sieht man an der äußeren Gestaltung des Programms oder entnimmt man veröffentlichten Angaben bei Wettbewerben. Leider ist auch heutzutage immer noch gedruckt zu lesen: Mozart, Sonate op. 311 oder Menuett von Bach oder Bartok, Rondo I. Hier ist nicht der Platz, Ursachen wegen solcher ›Ausreißer‹ nachzugehen, eher jedoch einige sinnvolle »Handleitungen« – wie es im Barock hieß, mit eindeutiger Nomenklatur vorzuschlagen und bewährte Konventionen weiterzugeben. Dies erleichtert den Umgang mit Musikalienhändlern sowie die Suche und Bestellung im Internet, auch im Antiquariat. Als Musikpädagogen stehen wir in der Verantwortung, Lernende und Hörer an die Geschichte der Musik kompetent heranzuführen. 1. Komponisten (oder Herausgeber) sollte man mit Vornamen und in richtiger Schreibweise (d.h. mit Akzenten) schreiben, z.B. Béla Bartók, Antonín Dvořák. Wenig sinnvoll ist es, die gespielten Stücke mit Akzenten der Fremdsprache, den Komponisten jedoch ohne Akzente zu schreiben. 2. Lebensdaten des Komponisten gehören selbstverständlich immer dazu, ohne Klammer. 3. Bei gespielten Werken sollte die Reihenfolge der Angaben einheitlich sein, zunächst Genus (z.B. Sonate, Prélude, Klaviertrio, Lied ohne Worte), dann unbedingt die Tonart, um weiterer Kompositionen desselben Titels davon zu unterscheiden. 4. Das Tongeschlecht Moll schreibt man groß wie das Tongeschlecht Dur, beibehalten werden kleine bzw. große Buchstaben (ohne in), z.B. d-Moll, D-Dur (vgl. MGG zweite, neubearbeitete Ausgabe in 29 Bde., Riemann Musik Lexikon, Handwörterbuch der musikalischen Terminologie, Duden), hier spiegeln sich leider viele alte Gewohnheiten, auch die der Verleger. 5. Es sollte die Opuszahl folgen (sofern vorhanden), auch mit untergliedernder Nummer. Es könnte ja sein, dass der Komponist mehrere gleichnamige Stücke, etwa ›Nocturne‹ oder ›Lied ohne Worte‹ in derselben Tonart geschrieben hat oder sogar ein eigenes Werk für unterschiedliche Besetzungen bearbeitet hat (z.B. J. Brahms, ›Haydn-Variationen‹). 6. Opuszahlen stammen nicht immer vom Komponisten, sondern häufig vom Verleger, sie sind nur manchmal sichere Anzeiger für die Entstehungszeit. Findet sich op. posth. (= opus posthumum), handelt es sich um ein Werk, das nach dem Tod des Komponisten veröffentlicht wurde, es kann sogar ein Jugendwerk sein, das posth. darf deshalb nicht einfach weggelassen werden. W.o.O. heißt Werk ohne Opuszahl (u.a. bei L. v. Beethoven des öfteren zu finden). 7. Bestandteil sollte auch die Werkverzeichnis-Nummer sein – zum Glück gibt es inzwischen mehrere Dutzend Werkverzeichnisse. Manche sind chronologisch angelegt, etwa KV (W.A. Mozart), D (Schubert), andere systematisch, etwa BWV (J. S. Bach), Hoboken (J. Haydn), manchmal ist beides vermischt MWV (Mendelssohn), WAB (Bruckner). Werkverzeichnisse enthalten i.d.R. verlässliche Daten, sie können Fundgruben für Ausgaben und spezielle Literaturangaben sein. 8. Es folgt die Besetzung: für … (z.B. Violine und Klavier). Beliebigkeit stiftet Verwirrung, wenn einmal steht ›Sonate F-Dur für …‹, und dann wieder ›Sonate für Flöte …‹. 9. Darunter folgen die Angaben zu den einzelnen Sätzen, entweder mit – (Spiegelstrich) oder mit arabischen bzw. römischen Ziffern, auf jeden Fall so vollständig, wie im Original mitgeteilt. 10. Hilfreich ist die Angabe des Entstehungsjahres, z.B. Allegro barbaro Sz 49 (entstanden 1911, gedruckt Wien UE 1918). 11. Sind Widmungsträger im Titel abgedruckt, sollten sie wiedergegeben werden, sie können den biographischen Hintergrund erhellen. 12. Nicht nur Kollegen sind dankbar, wenn die Sammlung mitgeteilt wird, der das Stück entnommen ist. 13. Duette und Terzette bezeichnen Vokalbesetzungen, Duo und Trio Instrumentalbesetzungen, nur beim Solo und vom Quartett an aufwärts gibt es keine diesbezügliche Unterscheidungen. 14. Bei Vokalkompositionen sollte der Text nachgewiesen sein, Dichter, Sammlung, Quelle, ebenfalls Jahresangaben. Das bedeutet zwar zusätzliche Arbeit, aber manches wiederholt sich ja auch im Repertoire, außerdem unterstützt man seine Kollegen und macht sich selbst einiges bewußt. Ein einfaches Programmblatt lässt sich schon dadurch aufwerten, indem man Schüler bittet, es aufzuheben, es sogar abzuheften. Schon Robert Schumann schreibt in seinen noch heute beherzigenswerten ›Musikalische[n] Haus- und Lebensregeln‹: »Fürchte Dich nicht vor den Worten: Theorie …« und »Es ist des Lernens kein Ende«. Prof. Dr. Ulrich Prinz
  • Wie erhalte ich eine kostenlose erste Rechtsberatung über den DTKV?
    Um eine effiziente und fundierte Beratung leisten zu können, müssen alle Umstände des „Falles“ bekannt sein. Der Tonkünstlerverband kann eine erste Einschätzung treffen, ob ein Rechtsstreit lohnen kann. Ein hinzugezogener Rechtsanwalt muss auf eigene Kosten mandatiert werden. Folgende Informationen müssen vorliegen, um eine qualifizierte Rechtsauskunft zu bekommen: Der Fall muss schriftlich kurz in seiner zeitlichen Abfolge dargestellt werden. Alle schriftlichen Vereinbarungen, zugrunde liegenden Verträge, Briefe bzw. E-Mails müssen beigefügt werden (Kopien, Scans). Die Fragen an den Rechtsanwalt sollten formuliert werden. Sofern es sich um eine arbeitsrechtliche Kündigung handelt, sollte dies in der Betreffzeile kenntlich gemacht werden, da hier ggf. eine kurze Klagefrist einzuhalten ist. Auch wenn bekannt ist, dass anderweitig Fristen laufen, ist darauf im Betreff hinzuweisen. Selbstverständlich: die Kontaktdaten Adresse, Telefon, Mobiltelefon, E-Mail und evtl. die Zeiten der Erreichbarkeit angeben. Die Anfrage ist per Brief oder E-Mail an info@dtkv-bw.de mit Anhängen an den Tonkünstlerverband (Geschäftsstelle) zu richten. Wir leiten die Anfrage an den Anwalt weiter. Der Anwalt wird sie dann telefonisch oder schriftlich im Allgemeinen innerhalb zwei Wochen beantworten, Fristsachen umgehend. Sollte das Anliegen nicht im Rahmen der kostenlosen Erstberatung erledigt werden können bzw. weitere rechtliche Schritte notwendig werden, gibt es die Möglichkeit, unserem Verbandsanwalt oder einem Anwalt eigener Wahl ein Mandat zu erteilen. Das ist dann mit Kosten verbunden. Wir bitten um Verständnis, dass der Fall nur dann bearbeitet werden kann, wenn die o.g. Informationen in einem pdf-Dokument übermittelt werden.
  • Welche Versicherungen kann ich über den DTKV abschließen?
    Berufshaftpflichtversicherung Im Beitrag inbegriffen ist bereits eine Berufshaftpflichtversicherung, die auch bei Auslandsreisen (bis zu drei Monaten) gilt. Einzigartig und nur über die Mitgliedschaft im Tonkünstlerverband zu bekommen: Risikoeinschluss für USA/Kanada. Veranstalterhaftpflichtversicherung Dieses Modul ist im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung im Mitgliedsbeitrag eingeschlossen. Der Schutz besteht für jedes einzelne Mitglied, aber auch für alle regionalen Untergliederungen (Orts- und Regionalverbände) innerhalb des Tonkünstlerverbandes. Instrumentenversicherung Mitglieder im Tonkünstlerverband genießen Prämiennachlässe bei Instrumentenversicherungen. Rechtsschutzversicherung Über den Tonkünstlerverband kann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die sowohl den privaten Rechtsschutz, als auch den beruflichen sowie den Verkehrsrechtsschutz mit abdeckt. Auch die Familienangehörigen sind mit geschützt. Private Rentenversicherung Diese Versicherung kann ebenfalls zu günstigen Bedingungen als Mitglied im Tonkünstlerverband abgeschlossen werden. Krankenversicherung Auch bei privaten (Zusatz-)Krankenversicherungen können über den Tonkünstlerverband ein attraktive Angebote angefordert werden.
  • Wozu brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung?
    Eine Privathaftpflichtversicherung wird als die wichtigste Versicherung angesehen, die jeder und jede abschließen sollte. Sie schützt vor Regressansprüchen, wenn man jemand anderem einen Schaden zufügt. Wie der Name schon sagt, deckt diese Versicherung Schäden im privaten Bereich ab. Alles, was im beruflichen Bereich passiert, ist nicht durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Hier gibt es also ein hohes Risiko, weil ein ganzer Lebensbereich nicht geschützt ist. Da wir als Berufsmusiker ständig in Gefahr sind, anderen materielle Schäden zuzufügen, braucht es nahezu zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist im Mitgliedsbeitrag des Tonkünstlerverbandes eingeschlossen und deckt alle Schäden ab, die im beruflichen Umfeld passieren: Beschädigung eines fremden Instruments bei Proben oder Konzerten oder beim privaten Musikunterricht. Diese Versicherung kann natürlich auch auf dem freien Markt abgeschlossen werden; die Prämien sind jedoch so hoch, dass sich eine Mitgliedschaft im Tonkünstlerverband schon deshalb lohnt! In der Berufshaftpflichtversicherung ist zudem eine Veranstalterhaftpflichtversicherung über den Mitgliedsbeitrag eingeschlossen. Der Schutz besteht für jedes einzelne Mitglied, aber auch für alle regionalen Untergliederungen (Orts- und Regionalverbände) innerhalb des Tonkünstlerverbandes. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung gilt für bis zu 2 Veranstaltungen p.a. mit bis zu 250 Teilnehmenden. Jedes Mitglied kann also selbst bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr durchführen, die über dieses Modul versichert sind. Dazu ist es erforderlich, die Veranstaltung dem Landesverband zu melden. Mehr Infos HIER
  • Wo erhalte ich Informationen zur Besteuerung von Musikern?
    Oberfinanzdirektion Karlsruhe Grundzüge der Besteuerung von Musikern und Sängern https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/site/pbs-bw-fa2/get/documents_E-608532146/mfw/OFD/Dokumente/FAQ%20-%20Steuern/Musiker%20und%20S%C3%A4nger%20-%20Leitfaden%20K%C3%BCnstler%20-%20Stand%2030.03.2020.pdf Bayerisches Landesamt für Steuern Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler - April 2024 (Online-Ausgabe) http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Broschueren/ https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:284207,AARTxNR:06003010,AARTxNODENR:349731,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMF,AKATxNAME:StMF,ALLE:x)=X
  • Wo erhalte ich in Baden-Württemberg eine Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen Musiklehrer laut § 4 Nr. 21 a) bb) UstG?
    Bei den zuständigen Regierungspräsidien in Baden-Württemberg, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschule) abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet wird: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Seiten/USt-Schule.aspx
  • Wo erhalte ich in Baden-Württemberg eine Umsatzsteuerbefreiung für Auftrittsleistungen nach § 4 Nr. 20 a) Satz 2 UstG?
    Bei den zuständigen Regierungspräsidien in Baden-Württemberg Ergänzende Hinweise (Stand Juni 2024) Der Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung für Auftrittsleitungen (§ 4 Nr. 20 UStG) ist formlos bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen und wird meist ohne große Probleme erteilt (Biografie und Ausbildung, Hinweis auf eigene Homepage, besondere Auftritte, etc. sind sinnvoll). Was aber ganz wichtig ist: im Antrag muss man schreiben, ab wann die Befreiung ausgestellt haben soll, ansonsten wird sie ab Antragstellung erteilt. Sie kann bis zu vier Jahre rückwirkend erteilt werden. Man sollte sich überlegen, was sinnvoll ist und am besten seinen Steuerberater diesbezüglich fragen: hat man in der Vergangenheit Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis geschrieben, ist es grundsätzlich besser, die Bescheinigung für diese Zeit noch nicht zu verlangen, da man ausgewiesene Umsatzsteuer schuldet, aber seinen Vorsteuerabzug verliert. Hier gilt es den Steuerberater zu konsultieren. Anderer Fall: war man in der Vergangenheit Kleinunternehmer und hat z.B. 2023 die Kleinunternehmergrenze von € 22.500 Einnahmen erstmalig überschritten, dann wäre man 2024, dem darauf folgenden Jahr, umsatzsteuerpflichtig. Hier sollte man die Befreiung rückwirkend ab 01.01.2023 beantragen. Ohne wären die nicht nach § 4 Nr. 20 UStG befreiten Umsätze bis Wirkung der Befreiung umsatzsteuerpflichtig und ab Befreiung wären zwar die Auftrittsleistungen umsatzsteuerfrei, aber die anderen weiterhin umsatzsteuerpflichtig (z.B. einzelne Vorträge, nicht befreiter Unterricht, Lizenzeinnahmen Gema/GVL, Musikproduktion, CD-Erlöse, Studioaufnahmen). Wer die Kleinunternehmerregelung für diese Umsätze nutzen will, sollte dies dann rückwirkend beantragen. Zudem wichtig zum Verständnis: Diese Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung gilt nur für Auftrittsleistungen und deren übliche Nebenleistungen wie z.B. Reisekostenerstattungen . Es ist nicht der Künstler generell mit allen seinen selbständigen Einnahmen umsatzsteuerbefreit. Das gilt nur, wenn die anderen Einnahmen entweder selber nach einer anderen Vorschrift umsatzsteuerfrei sind (z.B. Musikunterricht nach § 4 Nr. 21 UStG) oder wenn die Kleinunternehmergrenze mit den nicht befreiten nicht überschritten wird. Hört sich kompliziert an, in den meisten Fällen ist aber nicht mit Umsatzsteuer zu rechnen: Auftrittsgagen sind umsatzsteuerfrei, Honorare für Musikunterricht an begünstigter Musikschule derzeit auch, Instrumentenverkauf nach § 4 Nr. 28 UStG und die übrigen Einnahmen liegen unter € 22.500.
  • Wie erhalte ich (als Veranstalter) den 20% GEMA-Rabatt?
    Unsere Mitglieder erhalten eine Ermäßigung der GEMA-Lizenzgebühren um 20% für alle von ihnen veranstalteten Konzerte. Dafür ist eine einmalige Zustimmung zur Datenweitergabe an den Dachverband und die GEMA notwendig. Bei Interesse schicken Sie bitte eine Mail an info@dtkv-bw.de
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