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Gitarre in Flammen

Versicherungen

Der Tonkünstlerverband BW verhilft seinen Mitgliedern zu günstigen Versicherungen, die im Berufsfeld des Musikers notwendig sind. Eine Berufshaftpflichtversicherung für die gesamte berufliche Tätigkeit ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus haben wir mit der Mannheimer Versicherung, dem Spezialist für Versicherungen in der Musikbranche, eine Reihe von Rahmenverträgen für das Markenprodukt SINFONIMA® abgeschlossen, die unseren Mitgliedern günstige Konditionen und - zum Teil erhebliche - Preisnachlässe sichern. Informieren Sie sich über maßgeschneiderte Lösungen.
 

Berufshaftpflichtversicherung

Das Versicherungspaket enthält die folgenden Bausteine: zum einen eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die die aktiven Mitglieder gegen Schäden absichert, die sie im Rahmen von Vereins-Veranstaltungen oder ehrenamtlichen Vereinstätigkeiten einem anderen zufügen. Zum anderen eine Berufs-Haftpflichtversicherung. Diese wirkt subsidiär. Das heißt, die Mannheimer Versicherung leistet im Rahmen der Versicherungsbedingungen, wenn das Mitglied selbst keine Haftpflichtversicherung für den beruflichen Bereich besitzt oder die Versicherungssumme nicht ausreicht.

Hier ein Auszug aus dem Leistungsumfang:

 

  • Personen- und Sachschäden sind bis max. 6 Mio. EUR pro Schadensereignis versichert, die unsere Mitglieder beim Unterrichten oder Musizieren auf Konzerten usw. verursachen.

  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden sind dabei mit bis zu 250.000 EUR mitversi-chert.

  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögens-schäden bis zu 50.000 EUR.

  • Auch der Verlust von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern ist mit bis zu 1 Mio. EUR mitversichert.

  • Die Selbstbeteiligung beträgt für alle Schadensfälle einheitlich 100 EUR.


Für Mitglieder des DTKV-BW gibt es die Möglichkeit des Abschlusses einer speziellen Unfallversicherung für Musiker zu Sonderkonditionen. Bei Instrumentenversicherungen werden speziell für Mitglieder günstige Prämien vereinbart. Die genannten Sonderkonditionen können allerdings nur Mitgliedern gewährt werden, deren Landes- oder Berzirksverbände dem Rahmenversicherungsvertrag mit der Mannheimer Versicherung beigetreten sind. Nähere Auskünfte erteilt die Generalagentur der Mannheimer Versicherung AG, Herr Rombach, Sommerhaldenstr. 90, 70195 Stuttgart, Tel. 0711 6 96 09 29, Fax 6 99 08 19, ralf.rombach@mannheimer.de


Veranstalterhaftpflichtversicherung

Dieses Modul ist im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung im Mitgliedsbeitrag eingeschlossen. Der Schutz besteht für jedes einzelne Mitglied, aber auch für alle regionalen Untergliederungen (Orts- und Regionalverbände) innerhalb des Tonkünstlerverbandes.

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung gilt für bis zu 2 Veranstaltungen p.a. mit bis zu 250 Teilnehmenden. Jedes Mitglied kann also selbst bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr durchführen, die über dieses Modul versichert sind. Dazu ist es erforderlich, die Veranstaltung dem Landesverband zu melden. Es genügt hierzu eine E-Mail mit folgenden Angaben:

 

  • Name, Anschrift und Mitgliedsnummer des Mitglieds

  • Bezeichnung/Titel/Motto der Veranstaltung (z.B. Schüler/Lehrer-Konzert bzw. sonstiger Anlass)

  • Veranstaltungsort (mit Adresse)

  • Beginn und Ende der Veranstaltung inkl. Auf- und Abbau

  • Erwartete Besucherzahl inkl. aller Beteiligten


Diese Angaben müssen vor der Veranstaltung beim Landesverband per E-Mail an monika.kuebler@dtkv-bw.de eingereicht werden.

Mitglieder, die für die Überlassung von Räumen eine Versicherungsbestätigung benötigen, können diese mit der Anmeldung der Veranstaltung per E-Mail anfordern. Die Bestätigung wird für jedes Einzelmitglied individuell erstellt und gilt so lange, wie die Mitgliedschaft im Tonkünstlerverband besteht.


Musikinstrumentenversicherung

Hier besteht mit dem Marktführer Mannheimer Versicherung ebenfalls ein Rahmenvertrag. Auf der Basis der sogenannten "Allgefahren-Deckung" bietet sie einen wirklich umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Instrumente. Mitversichert ist beispielsweise auch das Risiko der Beschädigung, der Zerstörung oder der Verlust des Instrumentes. Ob das Instrument gespielt, aufbewahrt oder transportiert wird spielt dabei keine Rolle.

Dass wirkungsvoller Versicherungsschutz nicht teuer sein muß, davon sollten Sie sich überzeugen. Mitglieder des Tonkünstlerverbandes BW erhalten folgende Sonderkonditionen:

  • Geltungsbereich Deutschland sowie Reisen weltweit (bis zur Dauer von 6 Wochen)

  • Versicherungssumme bis 5.000 EUR = 0,7%

  • Versicherungssumme über 5.000 EUR = 0,7%

  • Violinen/Bratschen über 25.000 EUR = Einzelwert 0,5%

  • Celli über 25.000 EUR = Einzelwert 0,625%


Das bedeutet für Sie: Als Mitglied im Tonkünstlerverband BW sparen Sie in vielen Fällen mehr als den Jahresbeitrag Ihrer Mitgliedschaft ein. Bitte schicken sie eine E-Mail und nennen Sie die Instrumente, die Sie versicheren wollen nebst deren Wert. Sie erhalten dann ein Angebot.


Rentenzusatzversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger, auch die der Künstlersozialkasse, werden immer geringer. Deshalb ist im Laufe der Zeit eine private Vorsorge immer wichtiger geworden, wenn man auch im Alter auf den gewohnten Lebensstandard nicht verzichten will.

Gemeinsam mit der Continentale Lebensversicherung hat der Tonkünstlerverband BW ein für Sie sehr vorteilhaftes Gruppenversicherungs-Konzept erarbeitet. Durch den abgeschlossenen Rahmenvertrag haben Sie als Mitglied des Tonkünstlerverbandes BW viele Vorteile:

  • Günstigere Beiträge

  • Eine höhere Gewinnbeteiligung aufgrund geringerer Abschlusskosten

  • Vereinfachte Aufnahmebedingungen


Entscheiden auch Sie sich, wie viele Ihrer Kollegen, zum Beitritt in den günstigen Gruppenvertrag. Wir erläutern Ihnen gern detailliert die Möglichkeiten.

 

Spezial-Unfallversicherung für Berufsmusiker

Vor Unfällen ist niemand sicher. Schützen kann man sich, aber nur vor den wirtschaftlichen Folgen. Eine private Unfallversicherung sollte daher jeder haben - doch als Berufsmusiker nicht irgendeine.

Berufsmusiker benötigen speziellen Schutz, denn eine marktübliche Unfallversicherung kennt keinen Unterschied zwischen einem Musiker und beispielsweise einem Kaufmann. Die Mannheimer macht hier einen Unterschied. Die Spezial-Unfallversicherung aus dem Markenversicherungsprogramm SINFONIMA® enthält eine besondere erhöhte Gliedertaxe, speziell für Berufsmusiker.

Die Vorteile - im folgenden Beispiel für einen Pianisten - liegen auf der Hand: Der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines kleinen Fingers nach einem Unfall werden mit einem festen Invaliditätsgrad von 100 Prozent bewertet; anstatt wie sonst nur mit 5 Prozent. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung wird anteilig, selbstverständlich ausgehend von den Werten der erhöhten Gliedertaxe, bewertet.

Über unseren Rahmenvertrag zur Spezial-Unfallversicherung erhalten Mitglieder des DTKV-BW einen um 50% günstigeren Tarif bei der Mannheimer Versicherung.

Rechtsschutzversicherung

Darüber hinaus haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, eine spezielle Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Unser Verband bietet eine kostengünstige Möglichkeit an, die vielfältigen Risiken des Musikberufes abzudecken: versichert sind die Risiken aus selbstständiger sowie aus angestellter Tätigkeit, alle Risiken um Haus/Grundstück und Wohnung – sowohl als Mieter als auch als Eigentümer. Des Weiteren ist der Schutz der Familie im privaten Bereich sowie ein Verkehrsrechtsschutz inbegriffen. Ein Forderungsmanagement (Inkassoservice) und eine Rechtsberatungs-Hotline (auch für nicht versicherte Risiken) runden das Angebot ab. Bitte fragen Sie ein Angebot direkt bei unserem Berater Herr Rombach an unter ralf.rombach@mannheimer.de

 

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